Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen DGhK-Ostercamp 2024

(sogar das Ostercamp kann nicht ohne „Kleingedrucktes“ leben). 

  1. In den Teilnahmepreisen sind folgende Leistungen enthalten:
    • Unterbringung in Familienzimmern; die meisten sind „Zimmer mit Dusche / WC“. Jugendliche ab 13 Jahren sind zusammen im „Jugendhaus“ (1-2 Bungalows) untergebracht (analog den geltenden Bestimmungen, siehe unter „Pandemie“).
      (Kinder unter 3 Jahren schlafen im Zimmer der Eltern auf einem Beistellbett; dieses kann nach Absprache gestellt werden.)
    • Bettwäsche ist enthalten.
    • Handtücher bitte mitbringen.
    • Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) vom Anreisetag abends bis Abreisetag mittags (Mittagessen inklusive). 
    • Bei der Anmeldung wird der Wunsch nach vegetarischem Essen abgefragt und am Ostercamp so bereitgestellt.
      Darüber hinaus gehende Sonderkost (Allergien, Gluten- und Laktose-Unverträglichkeit, etc.) kann die Küche nach vorheriger Absprache kochen; der Zusatzaufwand wird mit 6,00 € pro Person und Tag berechnet. WichtigDie Absprache erfolgt ausschließlich über das Orga-Team, nicht über die Küche direkt. Sprecht uns im Vorfeld bitte an unter 0179-5313328 (Cornelia Melcher) oder anmeldung@dghk-ostercamp.de.
    • Besuch der Kinder- und Jugendkurse (siehe Hinweise unten), Besuch des Gesprächskreises
    • Betreuung der Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung
  2. Teilnahmepreise:
    • Erwachsene, Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche: maximal 365 €
    • Kinder unter 2 Jahren: 20 €, Kinder unter 3 Jahren: 120 €.
    • Alle Altersangaben beziehen sich auf das Alter der Teilnehmenden zu Beginn des Ostercamps.
    • Der Preis erhöht sich um 20 € pro Person für Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht Mitglied der DGhK, Mensa oder Potential Plus (NAGC) sind.
    • Nach Anmeldeschluss werden die verfügbaren Plätze verteilt.
      Familien, die keinen Platz bekommen, werden per E-Mail benachrichtigt und auf eine Nachrückliste gesetzt. Diese kommt erfahrungsgemäß immer zum Einsatz.
    • Der Teilnahmebetrag ist nach Eingang der gesonderten Zahlungsaufforderung zu entrichten.
    • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, den Teilnehmenden vor Fälligkeit der Zahlung einen Reisesicherungsschein zu übersenden.
  3. Das Ostercamp ist eine Familienfreizeit, also an Eltern und ihre minderjährigen Kinder gerichtet. Ausnahmen gelten für externe Kursleiter*innen.
  4. Die Hausordnung des Flensunger Hofs ist einzuhalten. Sie hängt vor Ort aus.
    Für die Jugendbungalows werden ergänzende Regeln separat von den zuständigen Jugendhauseltern (teilnehmende Eltern) bekannt gegeben. 
  5. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  6. Beim Ostercamp stehen Austausch und Begegnung für alle im Vordergrund, weniger Computerspiele und Medienkonsum. Gleichzeitig sind Smartphones und Laptops ein Teil unseres Alltags und werden in einigen Kursen genutzt und benötigt. 
    Wir dulden elektronische Medien auf dem Ostercamp, bitten aber darum, diese hauptsächlich bei Bedarf in den Kursen zu nutzen.
  7. Der Besuch der Kurse am Vormittag ist für alle am Camp teilnehmenden Kinder und Jugendliche verpflichtend. Für Jugendliche ab 13 Jahren schließt dies - nach Absprache - auch den Einsatz als Helfer*in in einem Kinderkurs ein.
    Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung nehmen an der Kinderbetreuung teil.
  8. Außerhalb des obligatorischen Kursangebots oder der Kinderbetreuung sind die Eltern selbst für die Erfüllung der Aufsichtspflicht für ihre Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
    Diese Aufsichtspflicht der Eltern gilt auch für die im Jugendhaus untergebrachten Jugendlichen.
    Kinder, die nicht am Kurs- und Betreuungsprogramm teilnehmen können, müssen grundsätzlich auch am Vormittag von den Eltern beaufsichtigt werden. 
  9. Aktivitäten außerhalb des Veranstaltungsortes: Die Eltern sind damit einverstanden, dass die Kinder und Jugendlichen die Kursräume und das Gelände des Flensunger Hofs im Rahmen eines Kurses unter Aufsicht der Kursleiter*innen verlassen dürfen.
  10. Jede Familie verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.
    Für von Teilnehmer*innen verursachte Schäden, sowie für Schäden, die den Teilnehmer*innen entstehen, muss der/die Verursacher*in aufkommen.
  11. Stornierung: Es gelten bei Rücktritt von der Teilnahme die folgenden zu zahlenden Stornogebühren:
    bis zum Ende des Anmeldezeitraums (15.01.2024): kostenlos
    bis zum Erhalt der Teilnahme-Zusage: 5% vom Teilnahmepreis
    bis 5 Wochen vor Beginn: 65% vom Teilnahmepreis
    bis 18 Tage vor Beginn: 75% vom Teilnahmepreis
    bis 7 Tage vor Beginn: 90% vom Teilnahmepreis
    danach: 100% vom Teilnahmepreis
    Werden geeignete Ersatzteilnehmer*innen gefunden, sind lediglich 5% Bearbeitungsentgelt fällig.
    Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmepreise.
    Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
  12. Pandemie:
    Wir planen das Ostercamp 2024 angelehnt an die aktuell geltenden Bedingungen und Vorschriften.
  13. Zustandekommen der Veranstaltung
    Sollte das Ostercamp aufgrund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Bestimmungen (Pandemie oder andere) oder aus anderen von uns nicht zu beeinflussenden Gründen nicht stattfinden können, behalten wir uns die kurzfristige Absage des Ostercamps vor. Bis dahin bezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.